Gemäss Art. 54 Abs. 4 SSV zeigt der Betriebswegweiser «in die Richtung von Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetrieben, Ausstellungen und dergleichen. Er weist den Weg zu häufig aufgesuchten Zielen, die abseits von Durchgangsstrassen und wichtigen Nebenstrassen liegen und ohne besondere Wegweisung schwer auffindbar sind». Der Zweck der Betriebswegweiser liegt in der Verkehrslenkung, das heisst, sie zeigen Motorfahrzeugführern, die einen bestimmten Betrieb aufsuchen wollen, den geeigneten Weg, um ihr Fahrziel zu erreichen; sie beugen einem unnötigen Umherfahren innerhalb von Ortschaften vor und entlasten so den Verkehr. Es geht dabei in erster Linie um die Orientierung ortsunkundiger Lenker.