Es ist deshalb anzunehmen, dass ein Teil der Studenten in Zukunft auf ihr Fahrzeug verzichten, um zur Hochschule zu gelangen, zumal sie neuerdings verbilligte Fahrkarten der städtischen Verkehrsbetriebe erhalten. Aus diesem Grund ist in den zur Diskussion stehenden Gebieten infolge der Einführung der «Blauen Zone» eine Ab- und nicht eine Zunahme des Verkehrs zu erwarten. Eine «Blaue Zone» mag dort einen Mehrverkehr verursachen, wo ein grosses Bedürfnis nach Kurzzeitparkplätzen besteht (z. B. in der Nähe von Bahnhöfen, Einkaufszentren, Gewerbebetrieben usw.), was aber hier - wie die Beschwerdeführerin zu Recht ausführt - nicht der Fall ist.