Im vorliegenden Fall kann mit der Einführung der «Blauen Zone» ein gewisser Teil der Dauerparkierer ferngehalten werden. Zugegebenermassen haben die Hochschulbenützer, namentlich die Studenten, in den Pausen Gelegenheit, ihre Fahrzeuge - ungeachtet ob dies hier rechtlich zulässig wäre - umzuparkieren. In der Regel verbringen sie aber den ganzen Tag an der Hochschule, so dass sie ihre Fahrzeuge mehrmals umparkieren müssten, was mit etwelchen Unannehmlichkeiten verbunden wäre. Es ist deshalb anzunehmen, dass ein Teil der Studenten in Zukunft auf ihr Fahrzeug verzichten, um zur Hochschule zu gelangen, zumal sie neuerdings verbilligte Fahrkarten der städtischen Verkehrsbetriebe erhalten.