questione. I A. Der Stadtrat von St. Gallen erliess am 31. März 1987 unter anderem folgende Verfügung:. «…strasse Parkzeitbeschränkung: , Montag bis Freitag, 08.00 h-19.00 h - Haus Nr. … bis … (2 Abschnitte à ca. 17 und 28 m) - Haus Nr. … (ca. 32 m).» Die Veröffentlichung der Verkehrsanordnung erfolgte am 30. April 1987. B. Gegen diese Verfügung beschwerte sich die Rekurrentin beim Regierungsrat des Kantons St. Gallen, welcher die Beschwerde mit Beschluss vom 19. Januar 1988 abwies. C. Dagegen erhebt die Rekurrentin Beschwerde an den Bundesrat. Sie verlangt die Aufhebung des angefochtenen Entscheids.