Dabei spielt es keine Rolle, ob die Abstellfläche regelmässig oder nur gelegentlich (z. B. bei Besuchen) belegt ist. Es mag zutreffen, dass beim Parkieren die von den Beschwerdeführern beschriebenen Schwierigkeiten entstehen können; wenn jedoch mehrere Motorfahrzeuge auf dem Vorplatz abgestellt werden, bleiben die Torflügel ohnehin offen, so dass Fahrzeuglenker keine derart umständlichen Parkiermanöver durchführen müssen. Bei dieser Sachlage sind die Verhältnisse unzweifelhaft eng; das Einbiegen in die betreffende Strasse erweist sich als nicht einfach, wenn auf dem Vorplatz und der gegenüberliegenden Seite Fahrzeuge abgestellt sind. Die SNV-Norm 640 603a der Vereinigung