Gegen diese Verfügung beschwerten sich die heutigen Rekurrenten, Besitzer beziehungsweise Mieter der Liegenschaft Nr. 12, beim Regierungsrat. Dieser wies die Beschwerden mit Entscheid vom 26. April 1988 ab. C. Diesen Entscheid fechten die Beschwerdeführer beim Bundesrat an. Sie verlangen, die Verfügung vom 12. August 1987 sei aufzuheben. Auf die rechtserheblichen Beschwerdegründe wird in den Erwägungen eingegangen. … II