Gemeindestrassen. Unter Gemeindeautonomie versteht man im wesentlichen einen inhaltlichen Freiraum eigener Gestaltungsmöglichkeiten, der durch das kantonale Verfassungs- und Gesetzesrecht bestimmt wird. Sie umfasst den eigenen und übertragenen Wirkungskreis. Zum letzteren gehören Aufgaben und Kompetenzen, die der Kanton den Gemeinden überträgt. Eine Gemeinde ist in einem Sachbereich autonom, wenn und soweit das kantonale Recht für ihn keine abschliessende Ordnung trifft, sondern diese ganz oder teilweise der Gemeinde überlässt und ihr dabei eine erhebliche Entscheidungsfreiheit einräumt.