Strassenverkehr. Beschwerde an den Bundesrat gegen die Anordnung eines Rechtsabbiegeverbots durch eine Gemeinde. Zuständigkeiten und Verfahren. Die Grenzen, welche das Bundesrecht den Kantonen bei der Übertragung der Befugnis zum Erlass von Verkehrsbeschränkungen und -anordnungen an die Gemeinden setzt, lässt keinen Raum für eigentliche Gemeindeautonomie. Die kantonale Beschwerdeinstanz muss also gegebenenfalls Ermessensentscheide der Gemeinden frei überprüfen. Überprüfung der Rechtmässigkeit durch den Bundesrat. Abbiegeverbote zwecks Verkehrsberuhigung sind grundsätzlich zulässig.