A. Mit Entscheid vom 6. August 1986 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich dem generellen Projekt für den Bau der Westumfahrung von Zürich, Abschnitt Anschluss Zürich-Brunau (N4/N3) bis zum Uetlibergtunnelportal West, zugestimmt. Gleichzeitig wurde dem Bundesrat beantragt, dieses Projekt zu genehmigen und zur Ausarbeitung des Ausführungsprojektes freizugeben. B. Gegen diesen Entscheid hat der Schweizerische Bund für Naturschutz am 14. Oktober 1986 beim Bundesrat eine Verwaltungs- und Aufsichtsbeschwerde eingereicht mit dem Antrag, ein neues generelles Projekt vorzulegen.