Nationalstrassen. Generelles Projekt. Unzulässigkeit der Beschwerde an den Bundesrat gegen den Überweisungsbeschluss einer Kantonsregierung im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens. Prüfung der Anliegen des Natur- und Heimatschutzes von Amtes wegen bei der Genehmigung des generellen Projekts durch den Bundesrat; keine vorgängige Prüfung diesbezüglicher Rügen als Aufsichtsbeschwerde aus Gründen der Verfahrensökonomie und der Einheit des Verfahrens.