Dies gilt es zu vermeiden, schon nur aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Rechtsklarheit; vor allem gilt es zu verhindern, was mangels eines entsprechenden Antrags des Beschwerdeführers hier ausser Frage steht, dass nämlich unter Umständen Bundesbeiträge nachträglich zurückgefordert werden müssen, weil das Werk mit dem Bundesrecht nicht vereinbar ist. Auf die im übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist daher einzutreten.