2. Es seien Vorkehren zu treffen, damit künftig ähnliche Fragen der Melioration zusammen mit dem Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz und den schweizerischen Organisationen koordiniert behandelt und gesetzgemäss gelöst werden. 3. Für den Schweizer Heimatschutz seien die Kosten ausser Ansatz zu lassen.» H. Am 18. Dezember 1987 fand ein Augenschein mit einer nachfolgenden Instruktionsverhandlung statt.