Das projektierte Wegnetz diene nicht nur der landwirtschaftlichen Nutzung, sondern schliesse auch bestehende Lücken im Seeuferweg. B. Am 26. August 1985 hat das Eidgenössische Meliorationssamt dem Kanton Zürich an die Gesamtmelioration Uster, 7. Etappe, einen Bundesbeitrag von Fr. 132 912.- zugesichert. In diesem Bundesbeitrag ist auch die Subvention für die Wege Nr. 24 und 25 mit einer Länge von ca. 1200 m enthalten; der entsprechende Anteil des Bundes beträgt ca. Fr. 15 840.-.