Mit Entscheid vom 7. Oktober 1987 trat das EJPD auf die Beschwerde wegen verspäteter Einreichung nicht ein. E. Das EJPD wies zwei darauf bei ihm eingereichte Wiedererwägungsgesuche um Wiederherstellung der Frist ab. F. Mit Eingabe vom 18. Dezember 1987 gelangt der Vertreter des Beschwerdeführers an den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates mit der Bitte um Prüfung des Falles. II