Die entsprechende Vollmacht lag diesem Schreiben bei. C. Am 31. August 1987, am Tag der Zustellung der Verfügungen an den Beschwerdeführer, führte der Vertreter des Beschwerdeführers mit einem Vertreter des DFW ein Telefongespräch. Dabei versprach der Vertreter des DFW, dem Vertreter des Beschwerdeführers Verfügungskopien zuzustellen. Die Kopien gingen im Anwaltsbüro am 2. September 1987 ein. D. Am 1. Oktober 1987 erhob der Beschwerdeführer durch seinen Vertreter beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gegen die beiden Verfügungen vom 27. August 1987 Beschwerde. Mit Entscheid vom 7. Oktober 1987 trat das EJPD auf die Beschwerde wegen verspäteter Einreichung nicht ein.