A. Der Delegierte für das Flüchtlingswesen (DFW) verfügte am 27. August 1987 die Ablehnung des vom Beschwerdeführer eingereichten Asylgesuchs sowie die Internierung. Die Verfügungen tragen den Ausgangsstempel des 28. August 1987. Sie wurden dem Beschwerdeführer persönlich am 31. August 1987 zugestellt (Unterschrift und Poststempel auf dem Rückschein). B. Am 27. August 1987 traf beim DFW ein Schreiben seines Anwalts ein, worin dieser bekannt gab, der Beschwerdeführer habe ihn mit seiner Interessenwahrung beauftragt. Die entsprechende Vollmacht lag diesem Schreiben bei.