Krankenversicherung. Regierungsrätlicher Beschluss über einen Rahmentarif betreffend ambulante Leistungen der Ärzte zugunsten der Versicherten von Krankenkassen. Beschwerde an den Bundesrat gegen eine Bestimmung des Beschlusses, welche seine Anwendung bei Behandlungen in Heilanstalten ausschliesst. Gemäss einer systematischen Auslegung des Krankenversicherungsgesetzes (KUVG) variieren die Garantie und der Tariftyp nach dem Ort der Behandlung. Begriffe der ambulanten und der stationären Behandlung. Für stationäre Behandlungen darf der Tarif nur Minimalleistungen in der allgemeinen