Aus diesen Gründen ist die Beschwerde gutzuheissen. Da aber der Bundesrat nicht in der Lage ist, die Frage des Wirkungsgrades eines bestimmten Vorhabens im Interesse der Unfallverhütung zu beantworten, ist die Angelegenheit zur Neuprüfung an den FUV zurückzuweisen. Er wird die Wirkung der praktischen Trainingskurse des CMP für die Unfallverhütung ermitteln und mit der Wirkung der bereits unterstützten Kurse vergleichen müssen. Kommt er dabei zum Schluss, dass das Vorhaben des CMP eines Beitrags würdig ist, wird es ihm obliegen, die finanziellen Auswirkungen zu prüfen und die Kontrolle solcher Veranstaltungen zu regeln.