Im vorliegenden Fall ist sich die Verwaltungskommission darin einig, dass praktische Übungskurse wesentlich zur Unfallverhütung beitragen können. Sie hat aber darauf verzichtet, den Wirkungsgrad dieser Kurse im Interesse der Unfallverhütung zu prüfen, was sie hätte tun müssen. 3.f. Die Vorinstanz hat den Sachverhalt nicht genügend abgeklärt und somit ihr Ermessen missbraucht. Die Tatsache, dass ein Fachausschuss («Weiterausbildung») durch den FUV beauftragt wurde, verschiedene Fragen zu prüfen, ändert daran nichts. Es obliegt der verfügenden Behörde, alle