Man kann zwar nicht übersehen, dass der in den letzten Jahren stetig steigende Aufwand bei praktisch gleichbleibenden Einnahmen zu einer schärferen Selektionierung der Projekte zwingt, für die um einen Beitrag nachgesucht wird und die dafür in Betracht fallen. Dass die Verwaltungskommission dabei den voraussichtlichen Wirkungsgrad eines Vorhabens im Interesse der Unfallverhütung in den Vordergrund stellt, entspricht dem Ziel des FUV und ist nicht zu beanstanden. Im vorliegenden Fall ist sich die Verwaltungskommission darin einig, dass praktische Übungskurse wesentlich zur Unfallverhütung beitragen können.