Sie ist das Ergebnis einer Praxis der Verwaltungskommission. Diese lehnt die Unterstützung der «praktischen Trainingskurse» ab, obwohl sie sich darin einig ist, dass solche Veranstaltungen wesentlich zur Unfallverhütung im Strassenverkehr beitragen können. Sie begründet ihre Auffassung mit dem Argument, eine Kontrollmöglichkeit fehle bei solchen Kursen zur Zeit. Mit der Prüfung dieser Frage sei der Fachausschuss «Weiterausbildung» gegenwärtig beschäftigt. Eine zukünftige Unterstützung sei aber nicht auszuschliessen. 3.c. Dieser Praxis kann nicht beigepflichtet werden. Es obliegt der zuständigen Behörde, den Sachverhalt vollständig abzuklären, bevor sie ihre Verfügung trifft.