3 Bremsen usw.), werden bis auf weiteres nicht mitfinanziert. Hierunter fallen u.a. die von der SKS anerkannten Kurse (vgl. Werbefaltblatt SKS) sowie andere Fahrtrainings auf Übungspisten (Veltheim, Stockental usw.).» 3.b. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Kursformen ist weder im Gesetz noch in einer Verordnung noch im Reglement der Verwaltungskommission des FUV über die Verwendung der Beiträge vom 10. August 1979 enthalten. Sie ist das Ergebnis einer Praxis der Verwaltungskommission.