Nur die Werbekosten für solche Kurse übernehme der FUV, sofern die Veranstaltung von der SKS empfohlen werde. An ihrer Sitzung vom 20. Mai 1987 habe die Verwaltungskommission grundsätzlich folgendes festgelegt: «a. Kurse und Seminare, bei denen das Verkehrsverhalten im Vordergrund steht und die verkehrserzieherische Wirkung haben (Verkehrssinnbildung, defensives Fahren, Kenntnis und Beachtung der Verkehrsvorschriften usw.), sollen weiterhin im bisherigen Rahmen mitfinanziert werden. Solche Kurse werden hauptsächlich von den Verkehrsverbänden organisiert und durchgeführt. Kursprogramme und jährlich benötigte Mittel sind hier bekannt.