Der Beschwerdeführer beantragt sinngemäss, die Verfügung vom 10. Juni 1987 aufzuheben und ihm einen Beitrag für die Kurse 1987 zu entrichten. Nur mit einem Bundesbeitrag sei er in der Lage, die Teilnehmerbeiträge so festzulegen, dass weite Kreise angesprochen würden (z. B. Lehrlinge, Studenten usw.). Weiter biete er als Motorradclub eine Pionierleistung, weil die SKS nur Kurse für Automobilisten empfehle. C. Der FUV liess sich am 11. August 1987 auf Abweisung der Beschwerde vernehmen. Der Begründung ist zu entnehmen, die Verwaltungskommission habe an ihrer Sitzung vom 20. Mai 1987 grundsätzlich festgestellt, dass praktische Fahrtrainings, bei welchen in erster Linie die Beherrschung des