Die zu unterstützenden Veranstaltungen sollten am 3., 10. und 24. Mai 1987 stattfinden. Das Gesuch wurde am 10. Juni 1987 aus folgenden Gründen vom FUV abgelehnt: «Was praktische Fahrkurse auf Übungspisten betrifft, finanziert der FUV zur Zeit nur die Werbung für Kurse, die von der Schweizer Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr (im folgenden SKS) empfohlen werden. Beiträge an Kursveranstalter oder -teilnehmer werden indessen nicht entrichtet.» B. Gegen diese Verfügungen richtet sich die Beschwerde des CMP vom 12. Juni 1987 an den Bundesrat. Der Beschwerdeführer beantragt sinngemäss, die Verfügung vom 10. Juni 1987 aufzuheben und ihm einen Beitrag für die Kurse 1987 zu entrichten.