Strassenverkehr. Fonds für Unfallverhütung. Beschwerde an den Bundesrat gegen die Verweigerung eines Beitrages für praktische Motorrad-Fahrkurse auf Übungspiste. Die Begründung der Verweigerung, wonach solche Kurse zwar zur Unfallverhütung beitragen können, deren Wirkungsgrad jedoch zur Zeit unkontrollierbar sei, stellt eine ungenügende Abklärung des Sachverhaltes und einen Ermessensmissbrauch durch die Vorinstanz dar. Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.