Den Datenkontrollblättern der Universität Stuttgart kann ausserdem entnommen werden, dass der Beschwerdeführer seit 1986 an der genannten Universität studiert. Eine Rückkehr in die Schweiz zur Fortsetzung des Studiums ist allenfalls für den Sommer 1988 vorgesehen. Zur Zeit begibt sich der Beschwerdeführer ungefähr nur noch jedes zweite Wochenende zu seiner Tante in die Schweiz nach Lampenberg. Dieser Sachverhalt macht deutlich, dass der Beschwerdeführer spätestens seit seiner Verheiratung im Herbst 1987 den Mittelpunkt seiner beruflichen und familiären Beziehungen nun in Stuttgart hat: er hat dort nicht nur einen eigenen Haushalt gegründet, er studiert auch in Stuttgart und pflegt seine