Einem Schreiben des Beschwerdeführers vom 28. August 1987 ist ferner zu entnehmen, dass er am 27. August 1987 geheiratet und seinen Wohnsitz nach Stuttgart verlegt hat. Aus dem Protokoll der Instruktionsverhandlung geht ferner hervor, dass die Ehefrau des Beschwerdeführers für den Lebensunterhalt der neugegründeten Familie besorgt ist; der Beschwerdeführer ist nur während der Semesterferien unselbständig erwerbstätig durch Annahme von Gelegenheitsarbeiten. Den Datenkontrollblättern der Universität Stuttgart kann ausserdem entnommen werden, dass der Beschwerdeführer seit 1986 an der genannten Universität studiert.