es genügt, wenn sie beabsichtigt, einen bestimmten Ort, sei es auch nur für kürzere Zeit, zum Mittelpunkt ihrer persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zu machen und ihm dadurch eine gewisse Stabilität zu verleihen. Für ledige und verheiratete Personen, die unselbständig erwerbstätig sind und an ihren Feiertagen (Wochenenden) und in den Ferien regelmässig zu den Eltern bzw. ihrer Familie zurückkehren, gilt regelmässig der Wohnsitz der Eltern bzw. der Ort der Niederlassung der Familie als ihr Wohnsitz.