Militärdepartements erschwere seine Wiedereingliederung in die bürgerliche Gesellschaft. Es trifft zwar zu, dass der Ausschluss von der persönlichen Dienstleistung für den Beschwerdeführer mit Nachteilen verbunden ist. Es kann aber nicht darüber hinweggesehen werden, dass die Armee auf die Unbescholtenheit ihrer Angehörigen angewiesen ist. Auch wenn es so