Ohne Spitalzusatzversicherung wird der Patient diese Kosten selber zu tragen haben. Anders als bei den Tarifen im ambulanten Bereiche, wo die festgesetzten Taxen für die Hebammen verbindlich sind, kann eine Heilanstalt eine den Tarif übersteigende Rechnung stellen, die im Falle eines Aufenthaltes in der allgemeinen Abteilung die Kosten der Verköstigung und Unterkunft - oder im Falle eines Aufenthalts in der Privatabteilung die vorgenannten zusätzlichen Kosten - einbeziehen kann. 8.c. Auch die preismässige Fixierung der Pflichtleistungen verletzt die Handels- und Gewerbefreiheit nicht. Der Bundesrat hat dazu schon im Entscheid vom 14. April 1984 in diesem Sinne Stellung genommen (VPB 48.46,