8 in der Privatabteilung aufhalten, sind die Heilanstalten an die festgesetzte Tarifierung nicht gebunden und können Rechnung für ihre gesamten Leistungen stellen. In diesem Falle hat die Kasse die im Tarif vorgesehenen Leistungen nach den Taxen der allgemeinen Abteilung zu gewähren. Wer schliesslich - der Versicherte oder die Kasse - die zusätzlichen, von der Heilanstalt in Rechnung gestellten Kosten übernehmen muss, hängt davon ab, ob der Versicherte eine Spitalzusatzversicherung beziehungsweise eine Spitalbehandlungskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Die Heilanstalt wird aber diesem Falle eine kostendeckende Rechnung stellen können.