O., S. 369). Entscheidet er sich für einen Aufenthalt in der privaten Abteilung einer Heilanstalt, so kann er gegenüber der Kasse die entsprechenden Zusatzleistungen nur dann beanspruchen, wenn er eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Mit anderen Worten heisst dies, dass die Heilanstalt an die von der Kantonsregierung festgesetzten Taxen nur in bezug auf Versicherte, die sich in der allgemeinen Abteilung aufhalten, gebunden ist. Handelt es sich hingegen um Versicherte, die sich