Der SHS bringt weiter vor, dass es sich bei Art. 22quater KUVG um eine Preiskontrolle handle, die dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Handelsund Gewerbefreiheit widerspreche, wenn man den Standpunkt des BSV folge. 8.a. Es trifft zu, dass Bundesgesetze - auch wenn deren inhaltliche Überprüfung auf ihre Verfassungsmässigkeit hin ausgeschlossen ist (Gygi, a.a.O., S. 293 mit Hinweisen) - nach steter Lehre und Rechtsprechung verfassungskonform auszulegen sind;