A. Der Schweizerische Hebammenverband, Sektion Solothurn (hiernach SHS), hat am 23. November 1984 den mit dem Kantonalverband Solothurnischer Krankenkassen (hiernach KSK) bestehenden Tarifvertrag über die Tarifleistungen bei ambulanten Geburten sowie bei Geburten in privaten Entbindungsheimen gekündigt. Nachdem sich die Parteien auf eine Vertragserneuerung nicht einigen konnten, ersuchte der SHS den Regierungsrat des Kantons Solothurn, «einen den Aufgaben, der Verantwortung und der Ausbildung der freierwerbenden Hebammen entsprechenden Besoldungstarif allgemein verbindlich zu erlassen». Der Regierungsrat des Kantons Solothurn setzte deshalb am 11. November 1986 gestützt auf Art.