Krankenversicherung. Tarif einer Kantonsregierung für Leistungen der Hebammen im vertragslosen Zustand. Beschwerde an den Bundesrat gegen eine die Geburten in privaten Entbindungsheimen betreffende Tarifposition. Gesetzmässigkeit und Billigkeit eines regierungsrätlichen Tarifs. Für Hebammen muss sich ein solcher Tarif auf die Mindestleistungen bei Mutterschaft beschränken. Nicht zu diesen Mindestleistungen gehören Kosten für Unterkunft und Verköstigung. Tarifierung der Mindestleistungen mit Handels- und Gewerbefreiheit und Treu und Glauben vereinbar. Aufhebung der gesetzwidrigen Tarifposition und Rückweisung der Sache an die Vorinstanz als zulässige eventuelle reformatio in pejus