auf einige tausend, verteilt auf über 12 autonome Gemeinden…. Man sehe vor, alle gleichgesinnten Gemeinden mit der Zeit unter die Obhut von Herrn Y zu stellen, der zukünftig Bischofsfunktionen ausüben werde. Auf die Mitarbeit von Herrn Y könne nicht verzichtet werden, da die aus autonomen Gemeinden zusammengesetzte schweizerische Glaubensgemeinschaft über keine gefestigte ganzheitliche Organisationsstruktur verfüge. Es gelte jetzt, diese Glaubensgemeinschaft aus ihrem gegenwärtigen Schlummerzustand herauszuholen. Was die Person von Herrn Y anbelange, so werde anerkannt, dass er den Zulassungsbeschränkungen für Jahresaufenthalter unterliege.