Ferner gäbe es in der Schweiz neben dieser Gemeinde bloss sechs eigenständige Gemeinden, die sich zum selben Glauben bekennen. C. Gegen diesen Entscheid hat der Verein am 17. Juli 1987 beim Bundesrat eine Beschwerde eingereicht mit dem Antrag, Herrn Y eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für Jahresaufenthalter zu erteilen. Zur Begründung wird im wesentlichen geltend gemacht, dass der Ort des Vereins Urzelle und Zentrum der schweizerischen Glaubensgemeinschaft sei. Auch wenn nur 30 bis 50 Personen die Gottesdienste besuchten und ca. 70 Personen seelsorgerisch betreut werden müssten, so gebe es doch eine grosse Anzahl von Glaubensanhängern in der übrigen Schweiz. Man schätze deren Zahl