Erwerbstätige Ausländer. Jahresbewilligung des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) für Geistliche. Voraussetzung der Religionsgemeinschaft von gesamtschweizerischer Bedeutung. Unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Anwendung der Bundesrat als Beschwerdeinstanz mit Zurückhaltung überprüft. Kein Anspruch auf eine solche Bewilligung, weder nach Bundesrecht noch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Gesetzmässigkeit der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer. Keine Überprüfung der Verfassungsmässigkeit von Gesetzesbestimmungen durch den Bundesrat.