Einzig in den Fällen, da diese Punkte eine hochstehende Qualität aufweisen, bleibt zu prüfen, ob eine gewisse Garantie besteht, dass die Realisierung des Projektes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem hervorragenden Film führen wird. Dabei ist besonders der Finanzierung, der Zusammenstellung der Drehequipe und der Produktion Beachtung zu schenken. Die Beurteilung des Vorhabens des Beschwerdeführers beruht demnach weder auf offensichtlich übersetzten Anforderungen noch auf einer Unterschätzung des Filmprojektes, weshalb auch kein Ermessensmissbrauch vorliegt.