Dies kann selbstverständlich nicht das Ziel der Filmförderung sein. Wie das Departement in seiner Vernehmlassung vom 2. Juni 1987 zutreffend darlegt, gibt es tatsächlich verschiedene Kriterien, die es bei der Beurteilung eines Filmprojektes zu prüfen gilt. Wichtigster Teil des Gesuchs bleibt aber die Darstellung des Filmmanuskriptes, des Stoffs sowie der Gestaltung des Projektes. Einzig in den Fällen, da diese Punkte eine hochstehende Qualität aufweisen, bleibt zu prüfen, ob eine gewisse Garantie besteht, dass die Realisierung des Projektes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem hervorragenden Film führen wird.