3 Filmographie beweist es ohne Zweifel. Dem Protokoll der Sitzung 1/87 des Begutachtungsausschusses ist übrigens zu entnehmen, dass dieses Element in Betracht gezogen wurde. Trotz dem Talent eines Gesuchstellers kommen die Vorinstanz und der Begutachtungsausschuss aber nicht darum herum, die Qualität des Drehbuches zu bewerten. Eine andere Lösung würde dazu führen, jedes Gesuch eines erfolgreichen Regisseurs zum vornherein gutzuheissen. Dies kann selbstverständlich nicht das Ziel der Filmförderung sein.