Nach der Praxis des Bundesrates ist und bleibt das Drehbuch die wichtigste Grundlage bei der Bewertung eines Filmvorhabens (VPB 42.58). a. Nach Ansicht des Begutachtungsausschusses und des Departementes sind die Mängel des Drehbuches so schwerwiegend, dass von einem positiven Entscheid Abstand genommen werden müsse. b. Die übrigen Entscheidungselemente vermögen nicht, diese negative Beurteilung der Experten zu ändern. Was die Gesamtfinanzierung anbelangt (Art. 7 FiV 1), so stellt sie kein Beurteilungskriterium, sondern vielmehr eine Voraussetzung dar, der das Projekt zu genügen hat, um überhaupt für einen Bundesbeitrag in Frage zu kommen.