In dieser Materie nähert sich somit die Beschwerde an den Bundesrat der staatsrechtlichen Willkürbeschwerde an das Bundesgericht. 4. Die zuständigen Begutachtungsorgane des Departementes wurden im vorliegenden Falle ordnungsgemäss konsultiert. Es bleibt daher zu prüfen, ob die Experten an den Wert des Filmprojektes offensichtlich übertriebene Anforderungen gestellt haben oder ob sie den Wert des Projektes offensichtlich unterschätzt haben. … Nach Art. 3 und 5 FiV 1 sollen nebst dem Drehbuch die Angaben über die Produktion, den künstlerischen und technischen Stab und der Finanzierungsplan dem Gesuch um einen Herstellungsbeitrag beigelegt werden.