Die Gewährung eines Herstellungsbeitrages setzt nach Art. 5 Bst. a FiG ein wertvolles Produktionsvorhaben voraus, dessen Verwirklichung einen Beitrag des Bundes erfordert (Art. 7 Abs. 1 FiV 1). Grundlage der Verfügung über die Gewährung eines Beitrages bilden die Vorlage eines Drehbuches oder ausnahmsweise eines anderen Manuskriptes, das über den geplanten Stoff und seine Gestaltung ausreichend Aufschluss gibt, Angaben über die Produktion, den künstlerischen und technischen Stab und die Auswertung