Im übrigen sei der Entscheid unangemessen mangels Rücksicht auf sprachkulturelle Aspekte. C. In seiner Vernehmlassung vom 2. Juni 1987 beantragt das Departement die Abweisung der Beschwerde. Obwohl die Restfinanzierung des Films zugesichert sei, bleibe das Filmprojekt als Ganzes zu risikoreich. Es bestehe ein Mangel an guten Drehbüchern. Aus diesem Grunde müsse man dem soliden Aufbau eines Films vermehrt Beachtung schenken. Vor allem müsse der Drehbuchautor über angemessene Kenntnisse im technischen Bereich und der entsprechenden Hilfsmittel verfügen. Wichtigste Grundlage der Prüfung bleibe die anschauliche Darstellung des Filmmanuskriptes. … II