Film. Verweigerung eines Beitrags für die Herstellung eines Films wegen mangelnder Qualität des Drehbuchs trotz gesicherter Restfinanzierung und erforderlicher Erfahrung des künstlerischen und technischen Stabs. Kein Ermessensmissbrauch in dieser auf einer amtlichen Expertise beruhenden Verfügung, welche der Bundesrat als Beschwerdeinstanz mit Zurückhaltung überprüft.