bittet für die, welche euch beleidigen (Evangelium nach Lukas, Kapitel 6, Verse 27/28) der, nebenbei bemerkt, auch mit den Äusserungen der besten Vertreter zeitgenössischer jüdischer Schriftgelehrsamkeit übereinstimmt. 8. Da nach diesen Erwägungen die Beschwerde abzuweisen ist, haben die Beschwerdeführer die Verfahrenskosten zu tragen. Bei deren Bemessung ist dem Umstande Rechnung zu tragen, dass keinerlei materielle Interessen im Spiele standen. 9 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali