In den Verhandlungen des Grossen Rates wurde von einem Ratsmitglied darauf hingewiesen, dass es verfassungswidrig wäre, wenn Lehrer die Schüler zum christlichen Glauben erziehen müssten. Der evangelische Kirchenrat erwarte von einer nach christlichen Grundsätzen geführten Schule, dass sie sich besonders den Hilfsbedürftigen, den Schwachen und den am Rand der Gesellschaft Lebenden zuwenden, zur Verantwortung gegenüber Schöpfung und Mitmenschen sowie zur Gemeinschaftsfähigkeit erziehe, im Geist einer Liebe, die Geduld, Gewaltlosigkeit, Förderung geistiger und manueller Begabung sowie seelischer Kräfte einschliesse, lebe und lehre (Protokoll des