Die Bestimmung entzieht einen innersten Bereich geistiger Freiheit - die individuelle religiöse Überzeugung - jeder staatlichen, insbesondere schulrechtlichen Disposition. Sie lässt aber Raum für die Wahrnehmung legitimer Interessen der Gemeinwesen, die Nachkommen ihrer Glieder zu «lebensbejahenden, tüchtigen und gemeinschaftsfähigen Menschen» erziehen zu lassen. Dass eine solche Erziehung - soll sie von den Bürgern hingenommen werden - überaus stark im Herkommen wurzelt und dieses in der Schweiz noch immer durch christliches Gedankengut geprägt ist, ist nicht zu bestreiten, auch wenn anzuerkennen ist, dass heute wissenschaftliche und pluralistische Anschauungen die religiöse Weltsicht in